Phone Email Scroll Top

Erblich belastet

Gentest und Versicherungen BR Stationen.Magazin, 26. Juli 2006, 19.30 Uhr, 45 Min

DNA-Tafel-640x360Erblich belastet
Gentest und Versicherungen
Autorin: Silvia Matthies
BR Stationen.Magazin, 26. Juli 2006, 19.30 Uhr, 45 Min

 

 

München (ots) – Auf das neue Gleichstellungsgesetz konnte sich der Bundestag gerade noch vor der Sommerpause einigen. Doch viele Politiker und viele Betroffene meinen, es hätte mit dem geplanten Gendiagnostikgesetz gekoppelt werden müssen. Was solche Gesetze für Menschen bedeuten, die Anlagen zu Erbkrankheiten tragen – unabhängig davon, ob diese Krankheiten bereits ausgebrochen sind oder jemals ausbrechen – erzählt der Film von Silvia Matthies. Ricarda beispielsweise scheint ein gesundes Kleinkind zu sein. Das leichte Hüsteln und die Verdauungsprobleme beunruhigen niemanden, auch nicht den Hausarzt. Das Mädchen ist in der Krankenversicherung der Eltern mitversichert und die Eltern haben eine private Zusatzversicherung abgeschlossen. Doch dann erkrankt das Kind an Mucoviszidose. Ein Gentest bestätigt die Erbkrankheit. Die private Versicherung storniert den Versicherungsvertrag. Der Vorwurf: Die Eltern hätten es versäumt, die ersten Symptome der Krankheit anzuzeigen. Die Eltern prozessieren. Erst nach einem nervenaufreibenden Gang durch die Instanzen bekommen sie Recht. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern ist in Deutschland der Umgang mit der wachsenden Flut von genetischen Daten bisher nicht gesetzlich geregelt. Der Staat vertraut auf die Selbstverpflichtung von Arbeitgebern und Versicherungen, genetisch kranke Menschen oder Anlageträger nicht zu diskriminieren. Anspruch und Realität aber klaffen oft weit auseinander. Schon tragen Menschen mit einer erblichen Erkrankung den Stempel „Risikopatient“, viele haben erhebliche Schwierigkeiten mit den Versicherungen. Das geplante Gendiagnostikgesetz und das Gleichstellungsgesetz sollen solche Auswüchse des medizinischen Fortschritts verhindern und für Gerechtigkeit sorgen. Doch schon fühlen sich genetisch belastete Menschen als Bürger zweiter Klasse. Viele Politiker, aber auch Theologen, Ethiker und Juristen sehen elementare Menschenrechte in Gefahr, wenn der Wert des Menschen durch sein genetisches Profil bestimmt wird. Kontakt: BR Bayerischer Rundfunk Pressestelle